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Haus Quentin
Rosenstr. 15, 34508 Willingen
1. Buchung
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag - DEHOGA
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines oder mehrerer Zimmer vom Gast telefonisch oder schriftlich (per Brief, E- Mail , Fax) bestellt und von Vermieter bestätigt worden ist.
Die Bestätigung erfolgt auf schriftlichem Weg. Bei kurzfristigen Buchungen schickt der Gast eine E – Mail oder ein Fax als eine Bestätigung der Reservierung an die Pension.
Mit der Reservierung eines oder mehrerer Zimmer erhält der Gast eine Rückbestätigung. Diese muss vom Gast bestätigt werden!
Sollte diese nicht vorliegen, besteht kein Leistungsanspruch von Seiten des Gastes.
2. Stornobedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag - DEHOGA
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den anfallenden Betrag zu zahlen.
Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende Rücktrittspauschalen:
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Danach: 80 % des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!
3. Anreise
Die Anreisezeiten am Anreistag sind flexibel, wir bitten jedoch sie spätestens einen Tag vor Anreise mitzuteilen! Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig die Pension zu informieren. Sollte der Gast weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens der Pension das Recht, im Sinne der Schadensminimierung das Zimmer bzw. die Ferienwohnung ab dem folgenden Tag für eine weitere Vermietung freizugeben.
4. Schäden während der Mietzeit
Für, während der Mietzeit, entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Zimmern oder am Haus, wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.
5. Nutzung von Parkplätzen
Die Pension stellt den Gästen eines oder mehrerer Zimmer kostenfrei einen Parkplatz zur Verfügung. Die Gäste haben sich an die Parkordnung zu halten. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.
6. Personenzahl pro Zimmer
In den Zimmern darf nur die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig bzw. eine entsprechende Gebühren berechnet!
7. Abreise
Am Tag der Abreise haben die Gäste das/die Zimmer bis 11.00 Uhr im Interesse der anreisenden Gäste zu räumen.
8. Haftung
Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preise.
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